ElektroRetoure24 elektroretoure24

Allgemeine Leistungsbestimmungen „elektroretoure24“

Allgemeine Leistungsbestimmungen „elektroretoure24“

(Stand: Dezember 2021)

elektroretoure24 ist eine Dienstleistung der EARN Elektroaltgeräte Service GmbH (EARN) zur Erfüllung der Rücknahme-, Behandlungs- und Verwertungspflichten von Vertreibern gemäß § 17 Abs. 1 und 5 ElektroG1 sowie der Organisation der freiwilligen Rücknahme gemäß § 17 Abs. 3 ElektroG von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des § 3 Nr. 3 ElektroG (Altgeräte).
Für die Nutzung des Portals elektroretoure24 gelten die nachfolgenden allgemeinen Leistungsbestimmungen:

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Alle Leistungen von EARN erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Leistungsbestimmungen.

1.2 Vorbehaltlich anderslautender zwischen den Parteien vereinbarter Individualabsprachen erkennt EARN keine abweichenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Endnutzers an, auch wenn EARN ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht.

1.3 Mit der Nutzung des Portals elektroretoure24 erklärt sich der Endnutzer mit den geltenden allgemeinen Leistungsbestimmungen einverstanden. Die allgemeinen Leistungsbestimmungen können

hier

gespeichert und/oder ausgedruckt werden.

 

2. Allgemeine Pflichten des Endnutzers nach dem ElektroG

2.1 Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsgrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen (§ 10 Abs. 1 ElektroG).

2.2 Elektro- und Elektronikgeräte sind sichtbar, dauerhaft und erkennbar mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern im Sinne von Anlage 3 zu § 9 Abs. 2 ElektroG gekennzeichnet. (§ 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 ElektroG).

 

 

2.3 Endnutzer sind im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich (§ 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ElektroG).

 

3. Einsendefähige Altgeräte

3.1 elektroretoure24 ermöglicht Endnutzern die kostenlose Einsendung von Altgeräten in haushalts-üblichen Mengen, die jeweils in ein Paket mit den Maximalmaßen 120 cm x 60 cm x 60 cm passen und nicht mehr als 30 kg wiegen.

3.2 Der Endnutzer garantiert, dass die von ihm eingesendeten Altgeräte

-frei von Rechten Dritter sind,

-sich in rechtmäßiger Weise in seinem Eigentum befinden und er uneingeschränkt berechtigt ist, über diese frei zu verfügen oder sich im Eigentum eines Dritten befinden, dieser ihn jedoch ausdrücklich dazu berechtigt hat, die Altgeräte zu entsorgen und

-nach besten Wissen und Gewissen zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Straftat, insbesondere eines Diebstahls oder eines anderen Vermögensdelikts, gewesen sind oder sein könnten.

3.3 EARN lehnt die kostenlose Annahme bzw. Abholung von Altgeräten ab, die verunreinigt sind. Dies gilt insbesondere für Verunreinigungen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen.

 

4. Pflichten des Endnutzers bei der Einsendung von Altgeräten

4.1 Endnutzer dürfen ausschließlich Altgeräte einsenden, die gemäß Ziffer 3 der vorliegenden allgemeinen Leistungsbestimmungen2 einsendefähig sind.

4.2 Der Endnutzer verpflichtet sich, die in Ziffer 6 genannten Pflichten hinsichtlich der Verpackung der Altgeräte zu erfüllen.

4.3 Der Endnutzer verpflichtet sich, elektroretoure24 nicht für die Einsendung von Waren zu nutzen, die aufgrund der Geltendmachung von Widerrufs- oder Mängelrechten im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Vertreibers (Versandhandel) vom Endnutzer zurückgesendet werden (Fehls-endungen).

4.4 Der Endnutzer verpflichtet sich, elektroretoure24 nicht missbräuchlich zu nutzen. Eine miss-bräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Umfang der eingesendeten Altgeräte die haushaltsübliche Menge übersteigt oder wenn Einsendungen keine Altgeräte enthalten, sondern anderweitig befüllt sind. Insbesondere wird dem Endnutzeruntersagt, die Pakete mit Gegenständen, Flüssigkeiten oder Gasen zu befüllen wie Nahrungsmittel, verderbliche Waren, Lebewesen, gleich welcher Art, brennbare oder entzündliche Stoffe, Farben, Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest, chemische oder medizinische Abfälle oder sonstige potentiell gefährliche Materialien, unrechtmäßig erworbene Gegenstände oder sonstige Materialien, die durch mögliche Emissionen Dritte beeinträchtigen können.

 

4.5 Endnutzern ist es untersagt, Altgeräte einzusenden oder zur Abholung bereitzustellen, die verunreinigt sind. Dies gilt insbesondere für Verunreinigungen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen.

 

5. Verfahrensablauf bei der Einsendung von Altgeräten

5.1 Um dem Endnutzer die kostenlose Einsendung zu ermöglichen, stellt EARN dem Endnutzer auf elektronischem Wege (per E-Mail) ein Einsendeetikett zur Verfügung, dass durch Betätigung der Schaltfläche „Paketschein drucken“ generiert wird.

5.2 Anschließend bringt der Endnutzer das ausgedruckte Einsendeetikett auf das Paket auf, mit dem die Altgeräte eingesendet werden sollen. Bei Nutzung des Einsendeetikettes fallen für den Endnutzer keine Kosten an. EARN nimmt keine Pakete an, die auf andere Art und Weise zugestellt werden. Dies betrifft insbesondere Pakete, die per Nachnahme zugestellt werden.

5.3 Die Schaltfläche „Paket-Shop-Finder“ ermöglicht es dem Endnutzer, einen Paket-Shop in der Nähe zu finden. Das Paket kann dann dort übergeben und kostenfrei versendet werden.

 

6. Pflichten des Endnutzers hinsichtlich der Verpackung der Altgeräte

6.1 Die für die Einsendung verwendeten Pakete sind vom Endnutzer zur Verfügung zu stellen. Die Pakete müssen in einem Zustand sein, der den sicheren Transport der Altgeräte ermöglicht. Die Größe der Pakete darf jeweils maximal 120 cm x 60 cm x 60 cm betragen.

6.2 Es dürfen mehrere Altgeräte in einem Paket eingesendet werden. Dabei darf jedoch ein Maximalgewicht von 30 kg pro Paket nicht überschritten werden.

6.3 Der Endnutzer hat Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsgrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe am Paket-Shop von diesem zu trennen. Am Paket-Shop ist die Entfernung von Bauteilen aus oder von den Altgeräten unzulässig; dies gilt nicht für die Entnahmen von Altbatterien und Altakkumulatoren.

6.4 Das Paket muss so befüllt werden, dass ein Zerbrechen der Altgeräte möglichst vermieden wird. Die Altgeräte dürfen in den Behältnissen nicht mechanisch verdichtet werden.

6.5 Die Vorgaben des beauftragten Logistikunternehmens über die ordnungsgemäße Verpackung von Altgeräten und die Beförderung von gefährlichen Gütern werden dem Endnutzer jeweils zusammen mit dem Einsendeetikett zur Verfügung gestellt. Die Vorgaben sind Bestandteil dieser allgemeinen Leistungsbedingungen und vom Endnutzer zu befolgen.

 

7. Prüfung der eingesendeten Altgeräte

7.1 Nach Eingang der Altgeräte bei der auf dem Paketschein angegebenen Versandadresse wird geprüft, ob die eingesendeten Altgeräte den in diesen allgemeinen Leistungsbestimmungen aufgeführten Kriterien entsprechen.

7.2 Die eingesendeten Altgeräte werden unverzüglich elektronisch erfasst, kategorisiert und verwogen. Die festgestellten Gewichte werden erfasst und der Einsendung elektronisch zugeordnet.

 

8. Kostenlose Abholung von Altgeräten

8.1 Endnutzer können Altgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 wie Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Elektroherde, etc. kostenlos abholen lassen, sofern sie gleichzeitig ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der gleichen Geräteart erworben haben(sog. 1:1-Rücknahme).
Ziffer 4.4 und Ziffer 4.5 gelten entsprechend.

8.2 Ferner können Endnutzer auch ohne dass bei Rückgabe eines Altgerätes gleichzeitig ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der gleichen Geräteart erworben wird (sog. 0:1-Rücknahme) Altgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 kostenlos abholen lassen, wenn diese in keiner äußeren Abmessung größer sind als 25 cm. Ziffer 4.4 und Ziffer 4.5 gelten entsprechend.

8.3 Um eine kostenlose Abholung gemäß Ziffer 8.1 oder 8.2 zu veranlassen, wird dem Endnutzer ein Link zur Verfügung gestellt. Durch die Betätigung dieses Links gelangt der Endnutzer auf die Seite, auf der ein Abholformular zur Verfügung gestellt wird. Der Endnutzer füllt das entsprechende Abholformular aus und versendet das Formular durch Betätigung des Feldes „absenden“ an EARN.

8.4 Der Endnutzer erhält daraufhin eine Mitteilung, wann das Altgerät abgeholt wird. Er verpflichtet sich, das Altgerät fristgerecht zur Abholung bereitzustellen.

 

9. Besitzaufgabe/Eigentumsübergang

9.1 Mit der Abgabe der Altgeräte am Paket-Shop bzw. der Bereitstellung der Altgeräte zur Abholung erklärt der Endnutzer, dass er sich dieser entledigen will, indem er die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.

9.2 Der Endnutzer verzichtet mit der Abgabe der Altgeräte am Paket-Shop bzw. der Bereitstellung der Altgeräte zur Abholung auf sämtliche Eigentumsrechte an diesen Geräten.

9.3 Die Altgeräte gehen in das Eigentum des beauftragten Entsorgungsunternehmens über, sobald sie in dessen Sortierung gelangt oder bei den Abfallentsorgungsanlagen angenommen sind.

 

10. Haftung

10.1 Der Endnutzer haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, durch seine Vertreter oder von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

10.2 Der Endnutzer haftet insbesondere für Schäden, die auf einem Verstoß gegen die Pflichten des Endnutzers nach Ziffer 2, 4 oder 6 beruhen. EARN behält sich vor, Altgeräte, die unter Verstoß gegen diese Pflichten des Endnutzers eingesendet oder zur Abholung bereit gestellt werden, ordnungsgemäß zu entsorgen und dem Endnutzer die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.

10.3 Der Endnutzer stellt EARN unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Schäden beruhen, die durch ihn selbst, durch seine Vertreter oder von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

10.4 Der Endnutzer stellt EARN unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die an den eingesendeten Altgeräten Rechte, gleich welcher Art und welchen Ursprungs, geltend machen.

10.5 Der Endnutzer übernimmt überdies alle Kosten für die notwendige Inanspruchnahme anwaltlicher und/oder gerichtlicher Hilfe, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Fällen stehen.

 

11. Datenschutz

11.1 Die im Rahmen der Nutzung von elektroretoure24 erhobenen personenbezogenen Daten wie Vorname, Name, Adresse, Wohnort und E-Mail-Adresse werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze der Länder und des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes und sonstiger datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zu dem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt, zu dem der Endnutzer diese angegeben hat.

11.2 Die personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Die Daten werden nur zum Zwecke der technischen Administration des Portals elektroretoure24, zur Abwicklung der Einsendungen sowie Beantwortung von Anfragen des Endnutzers genutzt.

EARN gibt die Daten an die zur Rücknahme von Altgeräten verpflichteten Vertreiber (Versandhandel) und beauftragten Dienstleister nur weiter, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. EARN verpflichtet die Vertreiber und die beauftragten Dienstleister die zur Durchführung und Abwicklung der Einsendungen weitergegeben Daten vertraulich zu behandeln.

EARN versichert im Übrigen, die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass EARN gesetzlich dazu verpflichtet ist, dies behördlich angeordnet wird oder der Endnutzer vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

11.3 Die personenbezogenen Daten, die über das Portal elektroretoure24 mitgeteilt werden, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie EARN anvertraut wurden. Soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

11.4 Der Endnutzer hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft der durch EARN von ihm gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Um diese Rechte wahrzunehmen, ist eine schriftliche Anfrage des Endnutzers an die folgenden Kontaktdaten unter eindeutiger Identifizierung seiner Person erforderlich:

EARN Elektroaltgeräte Service GmbH

Landstr. 91

38644 Goslar

E-Mail: datenschutz@elektroretoure24.de

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Leistungsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der allgemeinen Leistungsbestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige gesetzliche Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Vorstehendes gilt entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Leistungsbestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. Die Vorschrift des § 139 BGB ist ausgeschlossen.

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Braunschweig, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand.

 

1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 20. Oktober 2015 in Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie).

2Der Verweis auf Ziffern bezeichnet stets Ziffern im Rahmen der allgemeinen Leistungsbestimmungen „elektroretoure24“.